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Musterseite: Diesen Betrieb gibt es nicht.

Schrittmaß
Eine Frau liegt seitlich mit geschlossenen Augen auf der Liege, hinter ihr legt die Therapeutin die Hand an die Hüfte

Rezept und Kosten

Mit Rezept zahlt die Kasse die Behandlung. Sie zahlen zehn Prozent der Kosten und zehn Euro je Rezept dazu. Ohne Rezept zahlen Sie selbst, dafür ohne Wartezeit beim Arzt. Eine kleine Rechenhilfe gibt eine erste Größenordnung.

Drei Wege

Wie Sie zu uns kommen.

  1. 1

    Gesetzlich versichert

    Sie bringen ein vollständig ausgefülltes Rezept und die Versichertenkarte mit. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Behandlungskosten und zehn Euro je Rezept. Unter 18 Jahren und bei Befreiung zahlen Sie nichts.

  2. 2

    Privat versichert

    Sie zahlen die Rechnung und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein. Welcher Betrag erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab; fragen Sie vorher nach.

  3. 3

    Ohne Rezept

    Sie zahlen die Preisliste. Wir besprechen vorab, ob eine ärztliche Abklärung sinnvoll ist, und halten uns an unsere Grenzen.

Zuzahlung rechnen

Was Sie bei einem Kassenrezept zuzahlen.

  • Das Rezept ist 28 Tage nach Ausstellung gültig für den Behandlungsbeginn; bei dringendem Bedarf 14 Tage.
  • Die Zuzahlung wird bei der ersten Behandlung fällig und deckt zehn Euro je Rezept ab.
  • Wer in diesem Jahr mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens zugezahlt hat, kann sich befreien lassen. Fragen Sie Ihre Kasse.
Welche Behandlung?
Wie viele Behandlungen stehen auf dem Rezept?
Kassenpreis, 10 × 24,50 €
245,00 €
10 Prozent davon
24,50 €
Zehn Euro je Rezept
10,00 €
Ihre Zuzahlung ungefähr
34,50 €

Musterseite: Die Beträge sind erfundene Beispielwerte. Was Ihre Kasse tatsächlich zahlt, steht auf dem Rezept und in den Verträgen Ihrer Kasse.